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Finanzplaner als neues Berufsbild

Der Finanzplaner berät Privatkunden und Unternehmer in ihren gesamten finanziellen Angelegenheiten auf der Basis der Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung.


Er hat die Interessen seines Mandanten zu vertreten und bewegt sich dabei im Rahmen der Berufsgrundsätze.

Der Finanzplaner schafft eine neue Informationsebene und damit die Grundlage, Finanzentscheidungen mit höherer Sicherheit und Effizienz treffen zu können.

I. Aus-, Weiter- und Fortbildung:

Der Finanzplaner kennt das gesamte Spektrum des Finanz-, Geld-, Kredit- und Versicherungswesens und ist im Thema Kapitalanlagen in allen seinen Facetten bewandert. Er hat eine Universitäts-, Fachhochschul- oder anderweitige, als gleichwertig anzuerkennende Ausbildung absolviert.

Der Finanzplaner bildet sich kontinuierlich fort.

II. Berufserfahrung:

Der Finanzplaner verfügt über langjährige Erfahrungen im Finanzdienstleistungsbereich und hat lange auf dem Gebiet der Finanzplanung gearbeitet.

III. Berufsausübung:

Der Finanzplaner hat seinen Schwerpunkt im Analyse-und Planungsbereich. Er wird direkt im Auftrag des Mandanten oder eines Zwischenauftraggebers (z. Bsp. Bank, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.) tätig; seine Tätigkeit sollte vorzugsweise auf Honorarbasis erfolgen.

Der Finanzplaner verwendet EDV-gestützte Analyse- und Planungsinstrumente, um komplexe Sachverhalte berechnen und abbilden zu können .

IV. Berufsgrundsätze:

Der Finanzplaner unterwirft sich folgenden Berufsgrundsätzen:

Integrität und Vertraulichkeit

Objektivität und Neutralität

Kompetenz und Professionalität

V. Zertifizierung:

Anerkannt werden Zertifizierungen, die die Voraussetzungen gemäß I. - IV. erfüllen.

VI. Tätigkeitsgebiet:

Der Finanzplaner

Analysiert nach ausführlicher Datenerfassung und Datenermittlung die Finanz- und Vermögenssituation des Kunden.

Erstellt mittel- und langfristige Finanzplanungen auf Basis der individuellen Finanz- und Vermögensstruktur.

Erarbeitet Optimierungen der Finanz- und Vermögensstruktur insbesondere im Hinblick auf mittel- bis langfristige Anlageschwerpunkte im Sinne strategischer Vermögensstrukturierung, unter Einbeziehung von Liquidität, Vorsorge-, und Risikoabsicherungsaspekten. Bei Bedarf wird die Planung im Rahmen mittel- bis langfristiger Alternativprognosen (Szenarioberechnungen) ergänzt.

Sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung, nach Kundenanforderung oder gemäß turnusmäßigem Update-Auftrag (Berücksichtigung der Veränderung der persönlichen Lebensumstände, Änderungen der Situation an den Finanzmärkten, gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und steuerpolitische Entscheidungen/Erwartungen)

Erstellt Finanzanalysen und Finanzplanungen auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen (Liquiditätsenge, Sanierungen) und Mitwirkung bei der Beseitigung von Problemsituationen.

Erstellt unabhängig und neutral Finanzgutachten (z. Bsp. vermögensorientierte Erbschaftsplanung, Nachfolgeregelungen, etc.).

Führt Finanz- und Anlage-Produktprüfung im Auftrag des Kunden (kundensituationsbezogen) durch.

Unterstützt bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen ggf. gemeinsam mit anderen Beratern.

Qualifikation. Fragen Sie Ihren Berater, welche Ausbildung und wie viel Erfahrung er hat. Eine Bankausbildung und drei Jahre Beratungserfahrung sind das Mindeste. Bitten Sie ihn um Referenzen.

Ihr Berater sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, die den Schaden einer möglichen Falschberatung ersetzen kann.

Datenaufnahme. Klären Sie vorab, wie Ihr Berater vorgehen will. Er sollte Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse in seine Analyse einbeziehen. Je genauer das Bild, das er sich von Ihnen machen wird, desto besser passen die Empfehlungen.

Analyse. Ihr Berater sollte Berechnungsprogramme und Informationsdatenbanken haben und finanzmathematische Probleme ebenso lösen können wie steuerliche.

Dokumentation. Fragen Sie Ihren Berater, was er Ihnen an Material zur Verfügung stellen wird. Bitten Sie ihn um ein Beispiel eines Protokolls.

Auftragsvergabe. In einem möglichst kostenlosen Orientierungsgespräch legen Sie mit dem Berater fest, was er für Sie tun soll und was das kosten wird. Nimmt er nicht nur ein Honorar, verpflichten Sie ihn, Provisionen anzugeben. Halten Sie alles schriftlich fest.

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