Patientenverfügung, Vollmachten & Vorsorge

Das Gesamtvollmachtenpaket (bestehend aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und auf Wunsch Unternehmervollmacht), ganz nach Ihren Wünschen gestaltet, erhalten Sie bei uns zum sensationellen Paketpreis von nur 249.-EUR
(Partnerpreis für Ehepaare oder Verwandte nur 199.-EUR pro Person).

Wir kümmern uns für Sie um alles, ohne zeitraubendem Gang zum Notar - auf Wunsch auch gerne von zuhause aus.

Zusätzlich empfehlen wir den Aktualisierungs-Service pro Person für nur 39.-EUR jährlich.

Die drei großen Irrtümer zum Thema Betreuung und Vertretung:

 

  1. Das betrifft doch nur "die Älteren"!
    Irrtum: Lediglich etwa 26,5% aller von Berufsbetreuern betreuten Personen sind über 70 Jahre alt, weitere 26,5% sind sogar unter 39 Jahre und die restlichen 47% zwischen 40 und 69 Jahre alt.
  2. Es besteht eine automatische Vertretungsberechtigung für Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige!
    Irrtum: Gültige Rechtsgeschäfte dürfen von einer anderen Person nur mit einer Vollmacht durchgeführt werden. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt!
  3. Wenn mein Ehepartner zum gerichtlich bestellten Betreuer ernannt wird, ist doch alles in Ordnung!
    Irrtum: Vielen sind die Pflichten eines vom Gericht bestellten Betreuers nicht bekannt. So werden Vermögen und Konten getrennt ("finanzielle Scheidung"), es müssen Anträge für Ausgaben gestellt, sämtliche Entscheidungen in Sachen Gesundheit und andere wichtige Angelegenheiten mit dem Gericht abgestimmt werden und man kann nicht mehr selbstbestimmt handeln.

Warum und wozu benötige ich Vollmachten?

 

Nicht nur ältere Menschen kommen irgendwann in die missliche Lage, die wichtigen Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. Auch junge Menschen können durch unerwartete Krankheit oder einen plötzlichen Unfall in eine Lage geraten, in der sie selber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Etwas mehr als 25% der gerichtlich angeordneten Betreuten sind zwischen 18 und 39 Jahre jung!

 

Ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird in solch einem Fall ein vom Gericht bestellter, fremder Dritter über Sie und Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Ob das medizinische Maßnahmen, Ihren Aufenthaltsort, Ihre Vermögensangelegenheiten oder geschäftliche Handlungen (z.B. das Bezahlen von Rechnungen, Bankgeschäfte, Kündigungen etc.) betrifft.

Dennoch haben laut einer Forsa-Umfrage ca. 90% aller Volljährigen keine gültige Vollmacht ausgestellt.

 

Geben Sie Ihre eigene Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand!

 

Am Beispiel des nachfolgenden Videos wird die Bedeutung von Vollmachten ein wenig verdeutlicht.

Welche einzelnen Vorsorgeinstrumente es gibt, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne vorstellen.

1. Die Vorsorgevollmacht:

 

Mit einer Vorsorgevollmacht  regeln Sie die eigene Zukunft im Krankheitsfall, nach einem Unfall und für den Fall, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen. Dabei bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle bei eventuell eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit sämtliche Entscheidungen in allen Lebensbereichen trifft, die in Ihrem Sinne sind.

 

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzlich bestellte Betreuung vermieden werden. Ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter staatlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) nicht erforderlich, wenn ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Dadurch wird das Recht auf  Selbstbestimmung gestärkt.

 

Achtung: Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit der Patientenverfügung (siehe Punkt 2) verwechselt werden.

 

Bildnachweis Fotolia.de
Bildnachweis Fotolia.de

2. Die Patientenverfügung:

 

Grundsätzlich zu unterscheiden von der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung.

 

Mit einer Patientenverfügung werden Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit oder Koma, vorliegt. Da die in der Patientenverfügung enthaltenen Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Damit ist der Bevollmächtigte dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

 

Bei der Umsetzung des Patientenwillens kommt dem Vorsorgebevollmächtigten bzw., falls keine

Vorsorgevollmacht vorliegt, dem gesetzlichen Betreuer die zentrale Bedeutung zu:

  • Er muss prüfen, ob die in der Patientenverfügung enthaltenen Wünsche auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
  • Im Gespräch zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und dem behandelnden Arzt soll dann entschieden werden, welche Maßnahmen getroffen werden.

Die Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten liegt darin, den in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen durchzusetzen. Daher muss eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; ansonsten entscheidet im Zweifelsfall ein gerichtlich bestellter Betreuer.

 

3. Die Betreuungsverfügung:

 

Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht wird mit einer Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts zwar nicht vermieden, durch eine Betreuungsverfügung kann aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden. So können eine Person und/oder auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung im Betreuungs-/Pflegefall festgelegt werden.

 

Das Gericht bzw. der Betreuer sind im Grundsatz an diese Wünsche gebunden. Der Umfang der Befugnisse des Betreuers wird durch das Gericht und gesetzliche Beschränkungen bestimmt. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.

 

Bildnachweis: Shutterstock.com, Urheberrecht: kurhan
Bildnachweis: Shutterstock.com, Urheberrecht: kurhan

4. Die Sorgerechtsverfügung:

 

Leider kann es auch passieren, dass Eltern minderjähriger Kinder aufgrund eines schweren Unfalles oder durch andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Bestimmen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung namentlich einen Vormund oder Pfleger Ihres Vertrauens, der sich um Ihre Kinder kümmert und bei dem Ihre Kinder am besten aufgehoben sind. Ebenso legen Sie fest, welche Vergütung der Vormund dafür erhält. Darüber hinaus können Sie auch bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen.

 

5. Die Unternehmervollmacht:

 

Als Unternehmer ist es besonders wichtig, dass nicht nur die private Absicherung geregelt ist, sondern insbesondere auch die unternehmerische! Ein Unfall oder eine Krankheit können im schlimmsten Fall schon ausreichen, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihr Unternehmen zu führen. Bereits jetzt sollten Sie dafür einen "Plan B" haben und sich die Frage stellen, was mit Ihrem Unternehmen passieren soll, wenn Sie es - zumindest vorübergehend - selbst nicht mehr führen können.

  1. Weiterführung des Unternehmens durch Dritten
  2. Verkauf des Unternehmens
  3. Unternehmensaufgabe

Unabhängig davon, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden - eines ist sicher: Wenn Sie nicht im Voraus eine Person Ihres Vertrauens bestimmt haben, wird ein Betreuer vom Gericht bestimmt, der Ihre Interessen vertritt; unabhängig davon, ob dies Ihren heutigen Wünschen entspricht oder nicht! Darüber hinaus ist es sehr fraglich, ob ein gerichtlich bestellter Betreuer das fachliche Know-How und ein profundes Wissen für Ihr Unternehmen mitbringt.

 

Legen Sie am besten schon heute mit einer Unternehmervollmacht fest, wer sich im Falle einer Unternehmensfortführung um die Leitung Ihres Unternehmens kümmert und zu welchen Konditionen. Nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer Angehörigen und Ihrer Mitarbeiter. Ansonsten wird das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Insolvenz enden.

Unsere Lösung für Sie:

  • Wir fertigen mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Gesamtvollmacht, ggf. inklusive Unternehmervollmacht, ganz nach Ihren Wünschen, an.
  • Die Gestaltung und das Erstellen Ihrer Vollmachten sowie deren inhaltliche Überprüfung, rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben wird durch kooperierende Rechtsanwälte übernommen. Diese haften auch für den Inhalt Ihrer Dokumente.
  • Im Ergebnis erhalten Sie eine rechtsgültige Gesamtvollmacht gemäß Ihrer Vorgaben ausgestellt!
  • Mit dem zusätzlichen Aktualisierungs-Service für nur 39.-EUR pro Jahr genießen Sie weitere Vorteile, wie z.B.:
    • Sichere Verwahrung der Originalvollmachten in datenschutzkonformen Archiven
    • Zusätzliche digitale Hinterlegung Ihrer Originalvollmachten auf geschützten Servern
    • Änderungen in Ihren Vollmachten jederzeit, so oft Sie möchten, ohne Zusatzkosten möglich
    • Bei Gesetzesänderungen werden Ihre Vollmachten geprüft und bei Bedarf von Rechtsanwälten aktualisiert und neu ausgestellt
    • Änderungsservice Ihrer Stammdaten, z.B. bei Umzug
    • Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit persönlichem ID-Code
    • Weltweite Notfall-Hotline rund um die Uhr für Ärzte, Krankenhäuser, Bevollmächtigte und Gerichte; die Berechtigung des Abrufes im Notfall wird im Vorfeld geprüft.
    • Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer inkl. Aktualisierung

 

Besuchen Sie uns auch auf unserer JURA DIREKT-Partnerseite

Dieses Gesamtvollmachtenpaket (außer Sorgerechtsverfügung), ganz nach Ihren Wünschen gestaltet, erhalten Sie bei uns zum sensationellen Paketpreis von nur 249.-EUR (Partnerpreis für Ehepaare oder Verwandte nur 199.-EUR pro Person).

Wir kümmern uns für Sie um alles, ohne zeitraubendem Gang zum Notar - auf Wunsch auch gerne von zuhause aus.

Zusätzlich empfehlen wir den Aktualisierungs-Service pro Person für nur 39.-EUR jährlich.


Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen Beratungstermin!

(Ihre Daten werden bei uns selbstverständlich stets vertraulich behandelt.)

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Bildnachweis: FOTOLIA.de

DEPOT-LOGIN

In Ihr Investmentdepot können Se sich hier einloggen und Ihren Depotstand und allen Unterlagen, wie z.B. Steuerunterlagen downloaden.

 

Passwort vergessen


Wirtschaftsimpuls GmbH