Mit unseren wechselnden Monatsaktionen möchten wir in regelmäßigen Abständen gezielt auf wichtige Themen hinweisen.

Private Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflicht - unverzichtbarer Schutz!

Die private Haftpflichtversicherung gehört zum absoluten Basisschutz. Sie übernimmt die Kosten für unabsichtlich herbeigeführte Vermögens-, Sach-, oder Personenschäden im privaten Bereich.

 

In §823, (1) BGB wird geregelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Oder mit einfacheren Worten: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür!

Für solche unbeabsichtigten, ohne Vorsatz verursachten Schäden springt eine private Haftpflichtversicherung ein. Woran viele Menschen dabei aber nicht denken. Manche Schäden können extrem teuer werden: Zum Beispiel kann schon eine kleine Unachtsamkeit, die einen Brand in der Wohnung auslöst, schnell einen Schaden von mehreren zehntausend Euro verursachen. Kommen dabei auch noch Menschen zu Schaden, kann der Schadenersatz sogar in die Millionen gehen, zum Beispiel wenn nach einem schweren Verkehrsunfall Schmerzensgeld oder lebenslange Renten an Geschädigte zu zahlen sind.

Doch, welche Schäden sind beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung überhaupt abgesichert?


Bis zu den vertraglich geregelten Höchstsummen übernehmen Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:

  • Personenschäden (Verletzung, Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung und Zerstörung)
  • Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (z.B. Verdienstausfall infolge eines Personenschadens oder das Ersatzfahrzeug nach einem Verkehrsunfall)

Darauf sollten Sie bei einer privaten Haftpflichtversicherung

auf jeden Fall achten!


Sparen Sie dabei nicht am Leistungsumfang, denn private Haftpflichtversicherungen sind preiswert (ab ca. 4,50 EUR pro Monat)!

 

  • Eine Deckung von mind. 10 Millionen Euro Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden
  • Familien und Lebensgemeinschaften benötigen nur einen Vertrag, Kinder sind i.d.R. bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung familienversichert, danach nicht mehr!
  • Schließen Sie eine Forderungsausfalldeckung mit ein. Sie springt dann ein, wenn Ihr Schädiger Ihren entstandenen Schaden nicht zahlen kann. Aufgrund der Tatsache, dass noch immer sehr viele Menschen in Deutschland nicht versichert sind, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen wenn von solchen Personen privat "nichts zu holen" ist.
  • Besonders wichtig ist der Einschluss von Gefälligkeitsschäden, wenn Sie des Öfteren Freunden unentgeltlich helfen, z.B. bei einem Umzug. Dabei kann schnell einmal ein Karton mit teurem Geschirr zu Boden fallen oder beim Möbel transportieren eine Macke entstehen.
  • Der Einschluss von Privathaftpflicht-Mietsachschäden ist zum Beispiel dann wichtig, wenn Sie in einer Mietwohnung/einem Miethaus wohnen oder sich im Urlaub eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus mieten. Sachschäden in einer Mietwohnung/einem Mietshaus (z.B. versehentlich beschädigte Fliesen, Parkett usw.) sind damit im Schadensfall abgesichert.
  • Mit der Privathaftpflicht Schlüsselverlust können Sie das Verlieren Ihres Schlüssels zur Mietwohnung (privat), Ihres Arbeitgebers (beruflich), den Nachbarn (privat) oder anderen Dritten mitversichern. Insbesondere bei Verlust von Generalschlüsseln oder codierten Schlüsselkarten kann hierbei schnell ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstehen, wenn mehrere Schlösser aufgrund des Verlustes ausgetauscht werden müssen.
  • Den Einschluss deliktunfähiger Kinder sollten Sie bei Kindern unter 7 Jahren berücksichtigen. Auch wenn Kinder über ihre Eltern mitversichert sind, zahlt die Versicherung bei Kindern unter sieben Jahren (im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr) aufgrund der Deliktunfähigkeit meistens nicht. Die Ausnahme ist dann gegeben, wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist aber so gut wie nie der Fall.
  • Sollten Sie riskanten Hobbys, wie z.B. dem Fliegen, dem Klettern oder dem Motorsport nachgehen, empfiehlt sich eine zusätzliche Freizeithaftpflichtversicherung. Diese sichert Schäden, die anderen während der Ausübung Ihrer liebsten Freizeitbeschäftigung zugefügt werden könnten, im Fall der Fälle ab.

Sollte Ihre Versicherungs-Police älter als 3 Jahre sein, lassen Sie sie von uns mit unseren aktuellen Empfehlungen vergleichen.


Viele Leistungen haben sich in den letzten Jahren bei gleich gebliebenen Prämien verbessert.

 

Häufig sind die Haftpflichtversicherungs-Basispakete zwar besonders günstig, allerdings bieten diese auch viel Angriffsfläche für Streitigkeiten, weil bestimmte, häufig vorkommende Schadensersatzforderungen wie z. B. die defekten Fliesen im Bad, verursacht durch das Herunterfallen des Föns bei Mietsachschäden oder das beim Umzug helfen zu Bruch gegangene teure Geschirr bei Gefälligkeiten nicht mitversichert sind.

 

Gute Verträge gibt es schon ab 55 Euro im Jahr. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie ganz entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse.


Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen Beratungstermin!

(Ihre Daten werden bei uns selbstverständlich stets vertraulich behandelt.)

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Bildnachweis: Shutterstock.com

Urheberrecht: Pierre Yu

DEPOT-LOGIN

In Ihr Investmentdepot können Se sich hier einloggen und Ihren Depotstand und allen Unterlagen, wie z.B. Steuerunterlagen downloaden.

 

Passwort vergessen


Wirtschaftsimpuls GmbH